Wohngeldreform: Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 höheres Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger
Ein möglicher Anspruch kann mit dem Online-Wohngeldrechner ermittelt werden.
Mit dem "Wohngeld Plus"-Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2023 mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.
- Durch die Ausweitung der Anspruchsberechtigen und durch die Anpassung der Wohngeldformel sollen mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben.
- Durch einen Zuschuss zur Warmmiete soll zukünftig eine Entlastung bei den Heizkosten erfolgen.
Mit einer Klimakomponente sollen höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abgefedert werden. Dafür wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes vorgesehen.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie ab 2023 einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten.
Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Ausführliche Informationen zur Wohngeldreform 2023 erhalten Sie auf der Homepage des Bundesbauministeriums unter www.bmwsb.bund.de.
Über diesen Link erreichen Sie Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Wohngeld im Amt "Am Stettiner Haff".
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